Hotel Steineggerhof

Aktuelle Infos über COVID-19 für Deinen Südtirol Urlaub

Stand 25. Oktober 2020
Wir schließen heute unser Hotel und gehen in Winterpause. Ab dem 28. März 2021 sind wir wieder für Euch da!
In unsere Saisonspause arbeiten wir an unserem Kochbuch und an der Gemeinwohl Bilanz.

Stand 25. Juni 2020
Die Infektionszahlen sinken! Und erfreulicherweise hat es wieder einige Lockerungen gegeben:
Es gilt keine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Im Freien muss zwischen Personen, die nicht aus demselben Haushalt stammen, ein Abstand von einem Meter eingehalten werden. Sollte dieser Abstand nicht garantiert werden können, müssen Nase und Mund bedeckt werden. Für die Saunas braucht es keine Vormerkungen mehr und somit kann der gesamte Wellnessbereich wie gewohnt genutzt werden :)

Die italienische Grenze ist für unsere Gäste aus Deutschland, der Schweiz und Österreich geöffnet.
Bei Fragen und für weitere Informationen sind wir gerne per Mail oder telefonisch für Euch da.

Stand 09. Juni 2020
Wow! Heute hat es viele Lockerungen für Südtirol gegeben!
Das wichtigste für unsere Gäste ist aber auf jeden Fall folgende Lockerung: Wir dürfen wieder unser Hallenbad öffnen, und Saunas dürfen mit Vormerkungen ebenso öffnen und von Gästen genutzt werden :)
Eine weitere gute Nachricht ist, dass am 16. Juni die Grenze von Österreich nach Italien auch für Österreicher öffnen soll!

Stand 06. Juni 2020

Ab heute haben wir wieder geöffnet und wir freuen uns unheimlich, wieder für Euch da zu sein! Die von uns ergriffenen Sicherehitsmaßnahmen und diverse Informationen haben wir Euch hier aufgelistet.

Stand 22. Mai 2020
Ab dem 3. Juni öffnet Italien seine Grenzen! Damit ist die Ein- und Ausreise allen Bürgern aus EU-Staaten gestattet. Die globale Reisewarnung bleibt vorerst noch bis zum 14. Juni aufrecht. Es handelt sich dabei um eine Empfehlung - ein Ausreiseverbot ist damit nicht verbunden.
Anreise aus Deutschland: Die Quarantäneregelungen bei der Rückkehr aus Südtirol/Italien sind von einzelnen deutschen Bundesländern bereits aufgehoben worden, bis 15. Juni werden laut führenden deutschen Politikern die restlichen Bundesländer folgen. Die Durchfahrt durch Österreich mit Ziel Südtirol/Italien ist erlaubt – ohne Zwischenstopp und mit Sicherstellung der Ausreise. Wir empfehlen deshalb die Eure Buchungsbestätigung mitzunehmen :)
Durchfahrt durch Österreich: Die Durchreise durch Österreich (egal ob aus Italien oder Deutschland) ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist.
Anreise aus Österreich: Die Einreise aus Italien wird in Österreich derzeit nur gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist, vorgelegt werden kann. Für Österreichische Gäste bedeutet dies, dass sie voraussichtlich am 3. Juni aus und in Italien einreisen dürfen, jedoch zum heutigen Stand (22.05.2020) laut Auskunft ÖAMTC bei der Heimkehr in Quarantäne müssen.
Anreise aus/durch der Schweiz: Ohne gültige Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung darf man derzeit nicht in die Schweiz einreisen. Die Schweiz hindert aber niemanden an der Ausreise. Die Schweizer Behörden verordnen auch keine Quarantänemaßnahmen nach der Einreise.
Ausländische Personen, die in die Schweiz einreisen, um diese auf direktem Weg zu durchqueren und in Richtung ihres Heimatstaats oder jenes Staates zu verlassen, in dem sie nachweislich ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, ist die Durchreise erlaubt. Dies bedeutet, dass z.B. ein Deutscher Gast derzeit bei der Anreise nicht durch die Schweiz fahren darf, bei der Rückreise hingegen schon, da er dann Richtung Wohnort unterwegs ist. Für die Einreise in die Schweiz bedarf es einer Schweizer ID oder eines Schweizer Passes, ebenso bedarf es bei der Durchreise üblicherweise eines Personalausweises oder Pass.

Stand 21. Mai 2020
Nun steht es fest: wir öffnen unser Hotel am 6. Juni und starten voller Motivation in die diesjährige Saison!
In den nächsten zwei Wochen werden unsere Mitarbeiten in den Bereichen Hygiene und Desinfektion geschult und für den vorgeschriebenen Sicherheitsabstände werden wir allen Gemeinschaftsräumen sorgen.

Stand 16. Mai 2020
In der Zwischenzeit hat sich viel getan. Neue Richtlinien, neue Sicherheitsmaßnahmen und genauere Infos dazu, wann Betriebe, Geschäfte und Unternehmen wieder öffnen dürfen. Am 11. Mai durften Dienstleistungen, der Bereich Körperpflege mit Friseuren und Schönheitspflegern sowie die Gastronomie, der Kunst-, Kultur- und Museumsbetrieb, Bibliotheken und Jugendzentren wieder öffnen. Die Dienste für Kinderbetreuung dürfen ab 18. Mai wieder angeboten werden. Mit dem 25. Mai können Beherbergungsbetriebe wieder öffnen und Seilbahnanlagen wieder in Betrieb gehen. Ab dem 3. Juni sind die Regionsgrenzen in Italien wieder geöffnet. Damit ist die Ein- und Ausreise allen Bürgern aus EU-Staaten gestattet. Auch die Bewegungsfreiheit zwischen den Italienischen Regionen ist wieder uneingeschränkt erlaubt!
Wir haben mit dem 16. Mai unser Restaurant und unsere Bar geöffnet. Wann wir das Hotel wieder öffnen wissen wir noch nicht genau. Dazu halten wir Euch aber auf jeden Fall auf dem Laufenden :)
Hier noch eine kurze Auflistung der Sicherheitsmaßnahmen (laut Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Mai 2020):

  • Ein Sicherheitsabstand von zwei Metern muss eingehalten werden, außer es handelt sich um Personen, die im selben Zimmer untergebracht sind.
  • Weniger Abstand zwischen Personen bei Tisch ist nur mit Trennvorrichtungen möglich.
  • Am Tisch kann auf das Tragen eines Schutzes der Atemwege verzichtet werden.
  • Am Buffet ist das Tragen eines Schutzes der Atemwege und das Tragen von Einweghandschuhen vorgeschrieben. Servicemitarbeiter tragen Mund- und Atemschutzmasken.
Stand 26. April 2020
Neben Spazierengehen und Joggen ist nun auch wieder Radfahren erlaubt. Immer mit Mund- und Nasenschutz, natürlich.

Stand 24. April 2020
Nach 43 Tagen Quarantäne war uns dann doch mal langweilig...was dabei rauskam seht Ihr hier ;)

Stand 20. April 2020
Ab heute können neben den Schreibwarengeschäften, Buchhandlungen sowie Geschäften, die Kinder- und Babykleidung führen, auch wieder Baustellen, bei Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen, öffnen. Waldarbeiten sind ebenso erlaubt.

Stand 13. April 2020
Am 13. April wurden die Ausgangebeschränkungen etwas gelockert. Jetzt sind wieder Spaziergänge ab eigener Wohnung im gesamten Gemeindegebiet erlaubt. Der Abstand von drei Metern zu anderen Personen und das Mitführen eines Mund-Nasen-Schutzes ist weitherhin Pflicht. Der Besuch der Lebenspartner und Kinder innerhalb der Landesgrenzen ist ebenso erlaubt.

Stand 11. April 2020
Die Ausgangsbeschränkungen werden bis 3. Mai verlängert. Alle nicht lebensnotwendigen Produktionsaktivitäten sind weiterhin eingestellt. Ab 14. April können  Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Geschäfte, die Kinder- und Babykleidung führen, wieder öffnen. Waldarbeiten sind erlaubt.

Stand 01. April 2020
Ministerpräsident Giuseppe Conte hat eine Verschärfung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona Virus angekündigt. Alle nicht lebensnotwendigen Produktionsaktivitäten werden zunächst bis 13. April eingestellt. Nur Lebensmittelgeschäfte, Banken, Post und Apotheken sind von den Maßnahmen ausgeschlossen. Wer außer Haus ist, muss Nase und Mund bedecken. Weiterhin soll mindestens ein Meter Abstand von anderen Menschen gehalten werden.

Stand 22. März 2020
Ministerpräsident Giuseppe Conte hat eine Verschärfung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona Virus angekündigt. Ab sofort werden alle nicht lebensnotwendigen Produktionsaktivitäten zunächst bis 3. April eingestellt. Nur Lebensmittelgeschäfte, Banken, Post und Apotheken sind von den neuen Maßnahmen ausgeschlossen.
Nach wie vor dürfen wir unser Haus nur zu Arbeitszwecken, in notwendigen Situationen (Einkaufen gehört dazu) und aus Gesundheitsgründen (Apotheken, Ärzte usw.) verlassen. Beim Verlassen des Hauses müssen wir eine Eigenerklärung ausfüllen und mit uns tragen, in welcher man erklärt, dass man weder positiv gestestet wurde, noch unter Quarantäne ist, warum man das Haus verlässt und wohin man geht/fährt.

Stand 16. März 2020
Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, hat Österreich einen Einreisestopp für Personen, die aus Italien kommen, veranlasst. Ebenso hat Deutschland und die Schweiz Kontrollen an den jeweiligen Binnengrenzen eingeführt, welche ab Montag, den 16. März 2020, 08:00 Uhr greifen. Italienische Behörden verlangen für die Einreise eine Eigenerklärung mit einer wichtigen Begründung. LKW-Fahrer mit Fracht dürfen nach einer Temperaturmessung die Grenzen passieren. Der Einreisestopp betrifft sowohl den Individualverkehr als auch den öffentlichen Nahverkehr. So verkehren aktuell keine Regional- und Fernzüge sowie Fernbusse zwischen Südtirol und Österreich. Für die aktuellsten Informationen ist es am Besten, die betreffende Bus- oder Zuggesellschaft zu kontaktieren. Öffentlichen Verkehrsmittel dürfen nur von Personen genutzt werden, die in wichtigen Diensten arbeiten (Gesundheitswesen, Zivilschutz, Apotheken, Lebensmittelgeschäfte) und auf ihrem Weg von oder zur Arbeit sind.

Stand 11. März 2020
Mit einem weiteren Dekret Italien folgende Maßnahmen beschlossen: Alle Restaurants, Bars, Friseure, Pubs und Geschäfte werden in ganz Italien geschlossen. Apotheken und Lebensmittelgeschäfte bleiben geöffnet. Genauso arbeiten Landwirtschaftsbetriebe, das Handwerk und die Industrie weiter. Auch Zeitungskioske, Tankstelle und Banken dürfen weiterhin offen bleiben. Der öffentliche Verkehr bleibt nach wie vor aufrecht. Gesichert sind weiterhin die grundlegenden öffentlichen Dienste. Alle Bürger sind aufgefordert einen Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.
Wie ist die Situation bei uns?
Uns geht es allen gut: in unserem Bekanntenkreis kennen wir niemanden, der mit grippeähnlichen Symptomen im Bett liegt, und auch in Steinegg gibt es bisher noch keinen Corona-Fall. Trotzdem sind die Sicherheitsmaßnahmen, welche von der italienischen Regierung getroffen wurden, richtig und notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Wir dürfen die eigene Gemeinde nur mehr zu Arbeitszwecken, in notwendigen Situationen (Einkaufen gehört dazu) und aus Gesundheitsgründen (Apotheken, Ärzte usw.) verlassen.
Natalie und Lisa sind jetzt wieder zuhause, weil alle Hotels in den Skigebieten und die Skigebiete selbst per Dekret geschlossen wurden. Auch Tommy ist zuhause, da die Schulen aus Sicherheitsgründen geschlossen sind.

Stand 10. März 2020

Die Grenzen zu Südtirol sind nach wie vor geöffnet. An den österreichischen Staatsgrenzen werden seit dem 10. März stichprobenartige Gesundheitschecks (inkl. Temperaturmessungen) durchgeführt.
In ganz Italien wurden Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus ergriffen. Die Sicherheit und Gesundheit der Bürger hat höchste Priorität und daher wird alles unternommen, um diese zu gewährleisten.
Mit dem neuesten Dekret der italienischen Zivilschutzbehörde wurde angeordnet, dass alle Skigebiete und Liftanlagen Italiens geschlossen werden müssen. Hotels und andere touristischen Unterkünfte beenden die Wintersaison vorzeitig. Öffentliche Versammlungen sowie Theater- und Filmvorführungen wurden abgesagt. Restaurants und Bars bleiben nur unter der Bedingung, dass der Mindestabstand von einem Meter zwischen den Personen eingehalten wird, bis 18 Uhr geöffnet. Die gleichen Bedingungen gelten für Supermärkte und Geschäfte. Pubs, Diskotheken, Museen, Gebetshäuser und Kulturzentren bleiben ebenso geschlossen. Schulen- und Bildungseinrichtungen bleiben vorerst bis zum 3. April geschlossen.

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